Preise für Mitarbeiterfotoshooting in München
Fototermin in Ihrem Unternehmen mit »mobilem Fotostudio«
(Platzbedarf vor Ort ca. 3×4 Meter freie Fläche)
Abhängig von der Anzahl der Personen erstelle ich Ihnen ein Angebot – nachfolgend Preisbeispiele:
- ab mind. 4 Personen
- pro Person werden 8 – 10 Einzelaufnahmen zur Auswahlansicht fotografiert (Bildausschnitt: Portrait / halbe Figur)
- (fast) weißer »Studiohintergrund« (optional gegen Aufpreis auch »Freisteller« möglich)
- pro Person kann ein Foto ausgewählt werden
- professionelle Bearbeitung des gewählten Fotos
(incl. leichte Retuschen wie Fältchen und Hautunreinheiten)
⇒ pro Person erhalten Sie ein professionell bearbeitetes Foto (als JPG Datei)
Preisbeispiele :
Gesamtpreis für Mitarbeiterfotos von 5 Personen: 229.- € *
Gesamtpreis für Mitarbeiterfotos von 10 Personen: 369.- € *
*Alle Preise sind Gesamtpreise. Gemäß § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen.
⇒Info zu den Nutzungsrechten❶
Preis für sonstige Firmenfotos: Unternehmenspräsentation, Fotoproduktionen & Werbefotografie
z.B. Fotoaufnahmen Ihres Ladengeschäftes, Werbeaufnahmen in Ihrem Unternehmen, Portraitfotos für Editorial oder Zeitschriftencover
- nach Besprechung Ihrer Anforderungen erstelle ich Ihnen ein Angebot auf Grundlage des unten genannten Stundensatzes
- ggf. zzgl. Spesen und Nebenkosten sowie Aufwand Konzeption oder für Requisite o.ä.
Stundensatz :
erste Stunde: 190.- € *
jede weitere Stunde 149.-€ *
*Alle Preise sind Gesamtpreise. Gemäß § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen.
Beispiel: Unternehmensfotos / Unternehmenspräsentation eines Kleinunternehmens
Eine ansprechende visuelle Präsentation eines Einzelunternehmens z.B. Portraits von ein bis zwei Personen sowie zwei bis drei Fotos der Räumlichkeiten lassen sich meist schon in 1,5 bis zwei Stunden (Fotograf vor Ort) realsieren.
Gerne mache ich Ihnen ein Angebot!
❶Info zu den Nutzungsrechten
Erhalten wir als Kunde die Nutzungsrechte der Fotos ?
Mit Bezahlung der Rechnung erhalten Sie das urheberrechtliche Nutzungsrecht des Fotografen für die gelieferten Fotos.
Hinweis: Es wird dabei das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht eingeräumt. Die Klärung von Rechten Dritter ist nicht Bestandteil meiner Angebote. Die Einholung von Einwilligungen und Nutzungsrechten über das Urheberrecht des Fotografen hinaus (z.B. die Einwilligung von Personen zur Anfertigung oder Veröffentlichung der Fotos oder Nutzungsrechte für abgebildete Gegenstände) obliegt dem Auftraggeber.